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Unsere Geschichte
Geschichte und Reglement der Schützengilde ab 1680
Das erste Scheibenschießen fand Anno 1694 in Wanzleben statt. Kurfürst Friedrich der 3. bewilligte eine jährliche Prämie von 20 Taler aus der Akzisekasse mit entsprechender Order. Am 19. August 1703 wurde durch Erlass angeordnet, in Städten in denen keine Schützengilden bestehen, diese aufzustellen. Auf den Fahnen sollte FR. mit der Königlichen Krone stehen und der Unterschrift „Pro Deo, Rege et Patria" (für Gott und Land). Je nach Größe der Städte sollten die Kompanien 50, 80, 100-150 Mann umfassen. Es wurde erlaubt das jede Stadt jemanden in die nächste Festung zu entsenden – ohne Entgelt – zur militärischen Ausbildung.
In dieser Zeit von 1703 bis 1779 ging es in den Gilden um militärische Ausbildung, unter der Politik Friedrich des Großen. Ab 1779 erfolgte die Erneuerung der Schützeninnung in Preußen. Das neue Reglement der Schützengilde basiert vom 19. Juni 1779 und ist von 62 Schützen unterzeichnet worden. Dort gab es Festlegungen, Probeschießen zu Walpurgis und Frei- und Hauptschießen zu Pfingsten abzuhalten.
Am 8. Oktober 1808 wurde auf Anordnung des Präfekten Graf von der Schulenburg (Gründer des Vorwerk Blumenberg) die Schützenkompanie aufgelöst und die Gewehre eingezogen. Zur Zeit Napoleons.
Im Jahre 1819 trat die Schützenbrüderschaft aufs neue zusammen. Ergebnis am 14. und 26. Juni 1823 das alte Reglement von 1779 mit Änderungen wieder zu bestätigen.
Im Zeitraum bis 1856 blieb das Reglement von 1779. 1856 konstituierten sich die Schützen neu mit den Statuten vom 20. Januar 1856 mit der Bestätigung der königlichen Regierung zu Magdeburg. Auszug aus der Wanzlebener Chronik Seite 298.
Aufgestellt mit dem Zweck:
„Eine Verbindung von Bürgern und Einwohnern der Stadt Wanzleben zu bilden, welche sich nicht allein zu periodischen Schießübungen und zur geselligen Erholung zu versammeln, sondern auch zur Bildung einer Feuerwehr, zur Absperrung von Straßen und Bewachung des geretteten Eigentums der vom Feuer heimgesuchten Bürger verpflichtet haben"
Die Rechte des Vereins:
- „1843 Jahrmarktberechtigung der Schützen"
- „1862 Kooperationsrechte soweit solche zum Erwerb von Grundeigentum und Kapitalien oder zur Verpfändung erforderlich sind"
Durch Wilhelm von Schwerin
Minister des Inneren
Diese Zusammenfassung stammt aus der Wanzlebener Chronik
M. Aris

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1. Vorsitzender
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Stellvertretender Vorsitzender
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Sportleiter
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Schatzmeister
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Bogensport
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1. Beisitzer
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