Haus- & Standordnung
Sicherheit und Fairness für alle Mitglieder und Gäste.
Wichtiger Hinweis
Diese Ordnung ist für alle Personen auf dem Vereinsgelände verbindlich. Verstöße können zum Ausschluss vom Training oder zur Beendigung der Mitgliedschaft führen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Haus- und Standordnung gilt für alle Mitglieder, Gastschützen und Besucher der Schützengilde Wanzleben e.V. auf dem gesamten Vereinsgelände einschließlich aller Schießstände, Aufenthalts- und Nebenräume.
§ 2 Sicherheitsregeln
2.1 Allgemeine Sicherheit
- Schießen ist nur unter Aufsicht einer autorisierten Aufsichtsperson erlaubt.
- Waffen dürfen nur in Schießrichtung gehalten werden.
- Waffen sind grundsätzlich ungeladen zu handhaben. Laden nur auf Kommando der Aufsicht.
- Vor Betreten des Schießstands ist die Waffe vorzuzeigen (Magazin entfernt, Lauf geöffnet).
- Bei Störungen oder Unsicherheiten ist sofort die Aufsicht zu informieren.
2.2 Persönliche Schutzausrüstung
- Das Tragen von Gehörschutz ist auf allen Schießständen Pflicht.
- Das Tragen einer Schutzbrille wird dringend empfohlen.
- Schutzausrüstung ist vor Betreten des Standes anzulegen.
2.3 Umgang mit Munition
- Munition darf nur auf dem Stand verwendet werden.
- Nicht verwendete Munition ist sicher aufzubewahren.
- Defekte Munition ist der Aufsicht zu melden und darf nicht verwendet werden.
§ 3 Verhalten auf dem Stand
- Auf dem Stand ist Ruhe und Konzentration zu wahren.
- Lautes Sprechen, Musikhören ohne Kopfhörer und störendes Verhalten sind untersagt.
- Alkohol- und Drogenkonsum sind auf dem gesamten Vereinsgelände strengstens verboten.
- Essen und Trinken sind nur außerhalb der Schießstände gestattet.
- Mobiltelefone sind während des Schießens stumm zu schalten.
- Das Betreten der Schießbahnen ist nur nach Freigabe durch die Aufsicht erlaubt.
§ 4 Gastschützen
- Gastschützen müssen sich vor dem Schießen bei der Aufsicht anmelden.
- Ein gültiger Sportausweis eines anerkannten Verbandes ist vorzulegen.
- Die Standgebühr ist vor Beginn des Schießens zu entrichten.
- Gastschützen unterliegen allen Regelungen dieser Ordnung.
§ 5 Ordnung und Sauberkeit
- Jeder Schütze ist für die Sauberkeit seines Standplatzes verantwortlich.
- Hülsen sind nach dem Schießen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Defekte oder beschädigte Einrichtungen sind sofort zu melden.
- Der letzte Schütze des Tages prüft Fenster, Türen und Licht.
§ 6 Haftung
Jeder Schütze haftet für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten entstehen. Der Verein haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Ausrüstung. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr im Rahmen der geltenden Sicherheitsbestimmungen.
§ 7 Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Ordnung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Mündliche Verwarnung
- Zeitweiser Ausschluss vom Training
- Dauerhafter Ausschluss vom Vereinsgelände
- Bei schwerwiegenden Verstößen: Beendigung der Mitgliedschaft
§ 8 Inkrafttreten
Diese Haus- und Standordnung wurde vom Vorstand beschlossen und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Ordnungen.
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